Unternehmensrecht
Unternehmensübertragung
Bei dem Erwerb eines Wirtschaftsunternehmens bedarf es der Klärung einer Vielzahl von rechtlichen Einzelfragen, die letztlich einen nachhaltigen Wert des Unternehmens für den Erwerber sicherstellen.
Zentrale Punkte hierbei sind die Regelung für die zum Unternehmen gehörenden Arbeitnehmer, die Übertragung des Know-Hows, die steuerliche Situation und anderweitige Risiken.
Für den Erwerber ist darüber hinaus von Bedeutung, in welcher Gesellschaftsform er firmiert, ebenfalls wie der Gesellschaftsvertrag die einzelnen Gesellschafter verpflichtet und berechtigt. Um langfristig die Ziele des Unternehmens umzusetzen und das Unternehmen handlungs- und marktfähig zu halten, ist auch die familien- und erbrechtliche Situation zu regeln.
Dabei gilt es, auch vertraglich der Einzigartigkeit eines jeden zu übernehmenden Unternehmens gerecht zu werden, so dass sich starre Formalismen verbieten.
Wir tragen dafür Sorge, Ihre unternehmerischen Ziele rechtlich umzusetzen.
Rechtsdienste für den Unternehmer
Unternehmerischer Erfolg ist das Ergebnis vieler einzelner Faktoren:
- Sie brauchen Unterstützung für die Regelung arbeitsrechtlicher Belange?
- Sie wollen ein straffes und zielorientiertes Forderungsmanagement?
- Sie wollen Ihren Namen und Ihre Ideen schützen?
Wir sorgen für Marken- und Patentrechtsschutz, wir gestalten Arbeitsverträge und vertreten Sie in arbeitsrechtlichen Prozessen, wir übernehmen Mahnung und Vollstreckung.
Unternehmen in der Krise
Ist das Unternehmen in der Krise, gilt es persönliche Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit zu vermeiden. Hier ist ein professioneller Umgang mit Banken und Kreditinstituten, dem Finanzamt sowie den Kunden und Lieferanten unverzichtbar.
Hier bieten wir Ihnen unsere Erfahrung im Bereich Sanierung an.
Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, dann senden Sie uns einfach nebenstehende Nachricht. Wir vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen.