Agrarrecht
Um den landwirtschaftlichen Betrieb konkurrenzfähig zu führen, ist der Landwirt als Unternehmer gefragt.
Es gilt:
- EU-Fördermittel zu beantragen
- Pacht- und Leasingverträge abzuschließen
- Verträge mit oder als Lohnunternehmer
- Übertragung des landwirtschaftlichen Unternehmens auf die nächste Generation oder Dritte
- auch mit Berücksichtigung erbrechtlicher Gestaltung
Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, dann senden Sie uns einfach nebenstehende Nachricht. Wir vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Agrarrecht, hier insbesondere auf das Recht der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Jagd.
Der Landwirt muss sich tagtäglich mit einer Vielzahl von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen befassen, um seinen landwirtschaftlichen Betrieb konkurrenzfähig führen zu können. Heutzutage ist der Landwirt als Unternehmer gefragt.
Darüber hinaus benötigt er eine umfassende Kenntnis der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, um unter anderem im Agrarumweltrecht Bußgeldverfahren zu vermeiden oder Ansprüche, die ihm z. B. in einem Flurbereinigungsverfahren zustehen, auch durchzusetzen.
Wir beraten Sie insbesondere im Zivilrecht der Landwirte
- bei Kauf-, Pacht- und Leasingverträgen
- Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht
- Verträgen mit oder als Lohnunternehmen
- Übertragung des landwirtschaftlichen Unternehmens auf die nächste Generation oder Dritte
- bei erbrechtlichen Fragestellungen im Sondererbrecht und der Höfeordnung
und im öffentlichen Recht auf den Gebieten
- Flurbereinigungsverfahren
- Bauen im Außenbereich
- Agrarumweltrecht
- Saatgutverkehrsrecht
- Tierseuchen- und Tierschutzrecht
- dem besonderen Sozialrecht der Landwirte
- der Agrarförderung
Gerne helfen wir – von der Erstberatung bis zu gerichtlichen Durchsetzung – im Agrarrecht Rechtssicherheit zu erlangen. Hier Beratung anfordern!