Versicherungsrecht
Im täglichen Leben können sich für Sie als Versicherungsnehmer vielfältige Fragen mit versicherungsrechtlichem Hintergrund ergeben, so z. B. bei einer
- Haftpflichtversicherung
- Lebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- private Krankenversicherung
- Kraftfahrzeugversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
Auf Grund der Fülle der gesetzlichen Vorschriften sowie auch dem zugrunde liegenden Versicherungsvertrag ist es für Sie als Versicherungsnehmer oft nicht klar, ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht.
Die gesetzlich normierten Obliegenheiten sind dabei die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer. Zu diesen gehören für jeden Versicherungszweig:
- die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers (§ 30 VVG)
- die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers (§ 31 VVG)
- die Schadensminderungspflicht (§ 82 VVG)
- das Aufgabeverbot (§ 86 Abs. 2 VVG)
Ist der Leistungsanspruch danach gegeben, treten in der praktischen Abwicklung eines Schadensfalls häufig Probleme bezüglich der Höhe der von der Versicherung zu leistenden Entschädigung. Die Problemstellungen sind hier so vielfältig wie das tägliche Leben. Einige Risiken, auf einem Schaden sitzen zu bleiben, kann man jedoch schon bei der Schließung des Versicherungsvertrages vermeiden (Unterversicherung/Überversicherung).
Da die Weichen hier schon im Vertragsschluss mit der Versicherung gestellt werden, bieten wir Rechtsrat an, der für Sie sicherstellt, dass sich Ihre Bedürfnisse hier wiederfinden.
Gerne helfen wir – von der Erstberatung bis zu gerichtlichen Durchsetzung – auf diesem Gebiet Rechtssicherheit zu erlangen. Hier Beratung anfordern!